
Wenn Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden können, sei es aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls, einer Behinderung oder nachlassender geistiger Kräfte, wird eine rechtliche Betreuung eingesetzt. Der Betreuer oder die Betreuerin entscheidet dann im Namen der betreuten Person.
Die betroffene Person selbst oder ihre Angehörigen. Aber auch Dritte wie Ärzt:innen oder Freund:innen können sich an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden und eine rechtliche Betreuung veranlassen. Das Betreuungsgericht befragt die betroffene Person und holt ein medizinisches Gutachten ein, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.
Das Betreuungsgericht bestimmt einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Das können Angehörige oder andere nahestehende Menschen sein. Kommen Sie nicht infrage, kann das Gericht eine professionelle, rechtliche Betreuung anordnen. In diesem Fall übernehmen selbstständige Berufsbetreuer:innen, Anwält:innen oder die Mitarbeitenden eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde diese Aufgabe.
Socius kann die rechtliche Betreuung in sämtlichen Betreuungsbereichen übernehmen. Dies geschieht entweder durch Anfragen der jeweiligen Betreuungsbehörden oder eben auch über die betreute Person selbst. Der KlientInn kann die rechtliche Betreuung eigenständig bei der Betreuungsbehörde vorschlagen, sobald dies, nach vorheriger Anfrage, mit Socius abgesprochen wurde.
Sieht das Gericht einen Betreuungsbedarf, legt es fest, für welche Lebensbereiche die Betreuung gilt. Eine Betreuung erstreckt sich grundsätzlich nur auf Bereiche, in denen die betreute Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Zum Beispiel
Der Umfang der Betreuung wird in einer Betreuungsurkunde festgehalten, die der Betreuer ausgehändigt bekommt. Ist keine rechtliche Betreuung mehr erforderlich, zum Beispiel, weil sich der Gesundheitszustand deutlich verbessert hat, hebt das Gericht sie wieder auf.
(Quelle: https://www.pflegewegweiser-nrw.de/gesetzliche-betreuung, 18.05.2025)
