Rechtliche Betreuung

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Wann kann eine rechtliche Betreuung beantragt werden?

Wenn Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden können, sei es aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls, einer Behinderung oder nachlassender geistiger Kräfte, wird eine rechtliche Betreuung eingesetzt. Der Betreuer oder die Betreuerin entscheidet dann im Namen der betreuten Person.

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Wer kann eine rechtliche Betreuung beantragen?

Die betroffene Person selbst oder ihre Angehörigen. Aber auch Dritte wie Ärzt:innen oder Freund:innen können sich an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden und eine rechtliche Betreuung veranlassen. Das Betreuungsgericht befragt die betroffene Person und holt ein medizinisches Gutachten ein, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.

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Wer kann die Betreuung übernehmen?

Das Betreuungsgericht bestimmt einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Das können Angehörige oder andere nahestehende Menschen sein. Kommen Sie nicht infrage, kann das Gericht eine professionelle, rechtliche Betreuung anordnen. In diesem Fall übernehmen selbstständige Berufsbetreuer:innen, Anwält:innen oder die Mitarbeitenden eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde diese Aufgabe.

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In welchem Rahmen kann Socius tätig werden?

Socius kann die rechtliche Betreuung in sämtlichen Betreuungsbereichen übernehmen. Dies geschieht entweder durch Anfragen der jeweiligen Betreuungsbehörden oder eben auch über die betreute Person selbst. Der KlientInn kann die rechtliche Betreuung eigenständig bei der Betreuungsbehörde vorschlagen, sobald dies, nach vorheriger Anfrage, mit Socius abgesprochen wurde. 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung