Persönliche Assistenz

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Wer ist Leistungsberechtigt?

Das Leistungsangebot richtet sich an volljährige Menschen mit Beeinträchtigung gemäß § 2 Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB lX i. V. m. § 99 SGB IX. Also ausschließlich an volljährige Personen, mit einer seelischen Beeinträchtigung, einer geistigen Beeinträchtigung und / oder einer körperlichen Beeinträchtigung, welche Assistenzleistungen zur selbstständigen Lebensführung benötigen und entweder allein in Ihrer Wohnung oder in einer selbstgewählten Lebensgemeinschaft, Partnerschaft, Wohngemeinschaft wohnen oder einen Auszug aus dem elterlichen Wohnumfeld anstreben.

Die leistungsberechtigte Person sollte die Bereitschaft zur Mitwirkung, im Rahmen des Leistungsangebots, sowohl hinsichtlich der Bedarfsermittlung als auch der Zielverfolgung und Durchführung mitbringen.

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Was könnten mögliche Ziele sein?

Basisziel der Leistungen, durch den Leistungserbringer, ist es der leistungsberechtigten Person die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und diese zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung, in der eigenen Wohnung, im individuellen Sozialraum zu befähigen. Für die Umsetzung dieses primären Ziels können z. B. folgende Einzelziele zum Tragen kommen.

Beispiele Einzelziele

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Die Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Beeinträchtigung

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Die Bewältigung von behinderungsbedingten Problemstellungen und Krisensituationen, sowie die Stabilisierung der gesundheitlichen Situation

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Erhaltung und Förderung von lebenspraktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten

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Erhaltung und Förderung einer angemessenen Tagestruktur und Freizeitgestaltung

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Erhaltung und Verbesserung der Mobilität und Orientierung

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Förderung einer weitestgehenden Unabhängigkeit, von Unterstützungsleistungen

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Erhalt oder Beschaffung von Wohnraum

Was könnten mögliche Leistungen sein?

Die Leistungserbringung reicht von Hilfestellungen bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanung. Die Anzahl der Fachleistungsstunden ergibt sich aus der individuellen Bedarfsermittlung und dem Bescheid der Kreisverwaltung der jeweiligen Kommune. Die Erbringung der Leistungen erfolgt im Rahmen von Fachleistungsstunden.

Was könnten mögliche Leistungen zur Umsetzung der individuellen Zielsetzungen sein?

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Begleitung der leistungsberechtigten Person

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Unterstützung beim Erwerb und Erhalt einer angemessenen Tagestruktur sowie Freizeitgestaltung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung.

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Förderung und Erhalt der Mobilität der leistungsberechtigten Person

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Gespräche mit der leistungsberechtigten Person und dem jeweiligen Umfeld

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Training / Anleitung und Beratung von lebenspraktischen Fertigkeiten

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Vermittlung von Fertigkeiten im Umgang mit der jeweiligen Beeinträchtigung, zur Förderung und zum Erhalt der Selbstakzeptanz, sowie die gem. Erarbeitung und Förderung von Bewältigungsstrategien, hinsichtlich möglicher Lebenskrisen oder auch hinsichtlich alltäglicher, individueller, lebensweltlicher Herausforderungen.

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Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Geld

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Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Institutionen

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Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in eine neue Wohn- und Lebensform

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Förderung der sinnvollen Gestaltung von Freizeit und der Teilnahme an kulturellen Angeboten

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Vermittlung und Förderung sozialer Handlungskompetenzen wie z. B. Anregung und Förderung von sozialen Kontakten, Einhalten von Gruppenregeln, Förderung und Anleitung eines ausgewogenen Nähe - Distanz Verhaltens, sowie Förderung eines angemessenen Konfliktverhaltens sowie Rücksichtnahme.

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Akute Krisenintervention

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Psychosoziale Beratung

Die Betreuungsleistungen werden nach Absprache erbracht und orientieren sich immer am individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten.

Es gibt primär drei verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung des Leistungsangebots.

Der Fachleistungsstundensatz wurde mit dem Träger der Eingliederungshilfe, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, im Rahmen einer sogenannten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, über die Erbringung von Leistungen in der ambulanten Eingliederungshilfe nach § 125 SGB IX, festgestellt.

Im Rahmen des sogenannten persönlichen Budgets kann die leistungsberechtigte Person zwischen Sachleistung (jeweilige bewilligte, erforderliche Hilfe) und Geldleistung der bewilligten Hilfe wählen.

Im Kontext der Geldleistung wird der Betrag direkt an die leistungsberechtigte Person ausbezahlt und diese muss sich dann um die Hilfen eigenständig kümmern, sie kann selbst über die Verwendung entscheiden, muss dies jedoch auch eigenständig organisieren.

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Im Fall der Sachleistung erfolgt die monatliche Abrechnung, der erbrachten Stunden durch den Leistungserbringer, über die jeweilige Kreisverwaltung, welche für die leistungsberechtigte Person zuständig ist.

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Für Personen, die mit ihrem Einkommen und Vermögen oberhalb der sogenannten Freigrenze liegen, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Leistungen als Selbstzahler zu finanzieren. Da die Freigrenzen einer fluiden Anpassung unterliegen, kann diesbezüglich kein fester Betrag genannt werden, dies wird stets im Einzelfall eruiert.

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Individuell, Ressourcenorientiert, Empowernd